19 May 2013
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Haftpflichtversicherung springt bei Demenz häufig nicht ein

Desire | 30.05.2012, 22:32


Leidet der Versicherungsnehmer an Demenz, springt die Haftpflichtversicherung häufig nicht ein. In diesem Fall verweisen die Versicherer in der Regel darauf, dass der Kunde nicht deliktfähig ist.

Der Grund dafür ist die Krankheit. Nach dem deutschen Recht kann jemand nur dann für einen Schaden haften, wenn die Schuldfähigkeit in vollem Umfang vorhanden ist. Bereits bei eingeschränkter Schuldfähigkeit wird die Schadensregulierung durch die Versicherung nicht bestritten.

Die Folgen sind vor allem für den Geschädigten gravierend. Immerhin bleibt er in vielen Fällen auf dem Schaden wichtig. Eine Deliktunfähigkeit liegt auch bei Kindern vor, die jünger als sieben Jahre sind. Auch bei ihnen wird durch die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht die Schadensregulierung übernommen, sodass diese häufig zwischen den involvierten Seiten geklärt werden muss.


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