Die Hausratversicherung
Mykapital | 08.11.2010, 21:29
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Absicherung, über die jeder verfügen sollte. Dabei ist es gleich, ob man selbst Wohneigentum besitzt oder nur als Vermieter auftritt. Bis heute gibt es viele Menschen, die nicht über eine solche Versicherung verfügen. Die Notwendigkeit einer Hausratversicherung wird oft erst dann bemerkt, wenn durch einen Brand, einen Einbruch oder einen Wasserschaden erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Vor diesen bösen Überraschungen kann man sich durch den Abschluss einer Hausratversicherung schützen.
Dabei ist es jedoch besonders wichtig, dass man sich für einen ausreichenden Versicherungsumfang entscheidet. Durch diese Versicherung wird grundsätzlich der komplette Hausrat geschützt. Dazu zählen auch Sportgeräte. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schäden, die infolge eines Brandes, Einbruchs, Diebstahls, Raubes oder Vandalismus entstanden sind. Des Weiteren werden die Schäden übernommen, die durch Hagel, Feuer und Sturm verursacht werden. Es gibt auch Hausratversicherung die beim Versicherungsumfang Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind, übernehmen.
Wie die Leistungen der Hausratversicherung im Schadensfall genau aussehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich übernimmt der Versicherer entweder die Reparaturkosten oder die finanziellen Aufwendungen, die infolge einer Neuanschaffung entstanden sind. Besondere Vorsicht gilt, wenn man im eigenen Haushalt zahlreiche Wertsachen aufbewahrt. Zu ihnen gehören Bargeld, Schmuck, Pelze und Kunstwerke. Aber auch Wertpapiere werden zu den Wertsachen gezählt. Wertsachen sind bei der Hausratversicherung grundsätzlich nur zu bis zu 20 Prozent geschützt. Besitzt man viele Wertsachen dieser Art, sollte man eine Zusatzprämie oder eine spezielle Versicherung abschließen. Jedem Versicherungsnehmer steht es frei, die Hausratversicherung zu erweitern. Dies ist in Form von verschiedenen Zuschlägen möglich.

Durch sie können zum Beispiel Überspannungsschäden oder Glasbruch als Leistungen in den Versicherungsvertrag integriert werden. Die Leistungen der Hausratversicherung gelten nicht nur für den Hausrat, der sich in der eigenen Wohnung befindet, sondern auch für die Gegenstände, die mit auf Reisen genommen werden oder sich bei Freunden befinden. In diesem Fall zahlt der Versicherer aber nur dann, wenn die Aufenthaltsdauer ein Zeitfenster von drei Monaten nicht übersteigt. Auch hier schränken die Versicherer den Schutz auf maximal 10 Prozent ein. Grundsätzlich gibt es auch Schäden, die durch die Hausratversicherung nicht übernommen werden.
Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die aufgrund eines Diebstahls aus dem Auto oder Reinigungswasser entstanden sind. Gleiches gilt für Schäden infolge von Hochwasser und Sturmfluten. Bei den meisten Versicherungen dieser Art ist das Fahrrad zum Teil mitversichert. Dies ist in der Regel aber nur dann der Fall, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr gestohlen wurde und es zudem mit einem Schloss gesichert war. Erfolgt der Diebstahl außerhalb dieser Zeit, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nur, wenn sich der Drahtesel in einem abgeschlossenen Raum befunden hat.
Der Versicherer übernimmt grundsätzlich keine Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Als Richtwert sollte jeder Quadratmeter in der Hausratversicherung mit 600 Euro abgesichert werden.
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