22 May 2013
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Hausratversicherung: Privatinsolvenz darf nicht verschwiegen werden

Nicky | 23.02.2011, 11:51


Liegt eine Privatinsolvenz vor, darf diese im Versicherungsfall nicht verschwiegen werden. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt haben im Rahmen eines Grundsatzurteils entschieden, dass dem Versicherungsunternehmen eine private Pleite im Schadensfall mitgeteilt werden muss.

Die Richter betonten, dass die Versicherung nicht zur Zahlung der Leistungen verpflichtet ist, wenn ihr die Insolvenz verschwiegen wurde. Der Versicherungsnehmer meldete im konkreten Fall seiner Hausratversicherung einen Brandschaden. Bei der Schadensmeldung gab er nicht an, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde. Aufgrund des Schadens zahlte die Versicherung ein Vorschuss in Höhe von 25.000 Euro.

Erst später erfuhr sie von der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Aufgrund dieser weigerte sich die Versicherung den Schaden zu übernehmen und forderte zudem die Rückzahlung des Vorschusses durch den Versicherungsnehmer. Nun hat der Versicherer in beiden Punkten Recht von den Richtern bekommen.


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