In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Studenten unabhängig vom Alter eine Krankenversicherungspflicht. Demnach muss eine solche Absicherung zu Beginn des Studiums vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt haben Studenten die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welche Krankenversicherung sie in Anspruch nehmen möchten.
Grundsätzlich sollte diese Entscheidung gut überlegt sein, da sie für die gesamte Studienzeit gültig ist. Entscheidet man sich also für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, muss diese während des gesamten Studiums in Anspruch genommen werden. Studenten haben nach deutschem Gesetz die Möglichkeit die Familienversicherung zu nutzen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind. Zudem kann diese Absicherung nur bis zum Alter von 25 Jahren in Anspruch genommen werden.
Hat ein Student vor dem eigenen Studium Wehr- oder Zivildienst geleistet, verlängert sich diese Frist. Dabei umfasst die Fristverlängerung die Zeit, die der Wehr- oder Zivildienst in Anspruch genommen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Absicherung in der Familienversicherung nicht möglich, sodass sich der Student eigenständig krankenversichern muss. Hierfür steht schließlich die Studenten Krankenversicherung zur Verfügung. Dies ist unter anderem dann erforderlich, wenn der Student über Nebeneinkünfte verfügt, die monatlich höher als 400 Euro sind.

Des Weiteren muss eine eigene Absicherung erfolgen, wenn Mieteinkünfte und Zinseinnahmen vorliegen, die höher als 345 Euro pro Monat sind. Versicherungsgesellschaften halten für diese Fälle eine spezielle Studenten Krankenversicherung bereit. Bei den Einkünften, die bei der Entscheidung berücksichtig werden, spielt das Bafög, das viele Studenten erhalten, keine Rolle.
In der Regel endet eine Studenten Krankenversicherung zum Ende des 14. Semesters oder mit dem Ende des eigenen Studiums. Die Pflichtversicherung besteht jedoch maximal bis zum 30. Lebensjahr. Im Anschluss hat sie keine Gültigkeit mehr, sodass Studenten eine neue Versicherung in Anspruch nehmen können. Kinder und Ehepartner können sich in der Studenten Krankenversicherung absichern lassen. Dies erfolgt automatisch und geht nicht mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand einher.
Allerdings muss dies bei der Krankenkasse auch gemeldet werden. Die Beiträge, die monatlich in die Studenten Krankenversicherung eingezahlt werden müssen, sind während der gesamten Studienzeit stabil, sodass sie als feste Ausgabe geplant werden können. Durchschnittlich müssen Studenten dabei mit einem Kostenaufwand von rund 50 Euro rechnen.
Jeder Studierende kann sich in Deutschland von der Pflichtversicherung befreien lassen und eine private Krankenversicherung wählen.
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